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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - L 13 SB 49/11   

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https://dejure.org/2011,19118
LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - L 13 SB 49/11 (https://dejure.org/2011,19118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2011 - L 13 SB 49/11 (https://dejure.org/2011,19118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - L 13 SB 49/11 (https://dejure.org/2011,19118)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - L 13 SB 80/10

    Zurückverweisung; Gerichtsbescheid; Amtsermittlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - L 13 SB 49/11
    Der Senat geht insoweit davon aus, dass unter Klärung des Sachverhalts im Sinne von § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG mehr zu verstehen ist, als die dem Gericht im sozialgerichtlichen Verfahren ohnehin gemäß §§ 103, 106 SGG obliegende Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen, denn dafür, dass die Voraussetzungen in § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG enger zu fassen sind, spricht der Umstand, dass der Gesetzgeber für den Gerichtsbescheid einen geklärten Sachverhalt als zusätzliche Voraussetzung ausdrücklich in den Wortlaut aufgenommen hat (vgl. Urteil des Senats vom 7. April 2011, L 13 SB 80/10).

    Im Hinblick auf die Amtsermittlung erstinstanzlicher Gerichte sind danach im Grundsatz die gleichen Anforderungen heranzuziehen, die auch das Bundessozialgericht an die Sachverhaltsaufklärung durch die Landessozialgerichte stellt (vgl. Urteil des Senats vom 7. April 2011, L 13 SB 80/10).

    Zur Aufklärung eines Sachverhalts in medizinischer Hinsicht bedarf es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig und insbesondere auch im vorliegenden Fall der Einholung eines Sachverständigengutachtens, wobei sowohl im Hinblick auf das jeweilige medizinische Fachgebiet als auch im Hinblick auf die sozialmedizinischen Erfordernisse auf eine hinreichende Qualifikation und Erfahrung von Sachverständigen zu achten ist (vgl. Urteil des Senats am 7. April 2011, L 13 SB 80/10).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 3 SB 2024/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - wesentlicher

    Die Kompetenz, hiervon abweichend allein zu entscheiden, setzt voraus, dass die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 SGG erfüllt sind, weil es sich insoweit auch um eine Ausnahme von der Grundregelung des § 124 Abs. 1 SGG handelt, wonach das Gericht aufgrund mündlicher Verhandlung entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.05.2014 - L 3 VE 4/13, juris Rn. 44, 45; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2011 - L 13 SB 49/11, juris Rn. 24; vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2020 - L 4 R 1223/20, juris Rn. 53, 54).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Entscheidung durch

    Für die gerichtliche Entscheidung ist er aber nach prozessualen Maßstäben gleichwohl hinreichend geklärt (so auch Burkiczak, in jurisPK-SGG, Werksstand 24. August 2020, § 105 Rn. 32 f.; unter Verweis auf SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 9. Mai 2014, S 15 U 4024/13, zitiert nach juris; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2011, L 13 SB 49/11; Urteil vom 9. März 2017, L 13 SB 273/16, beide zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 11 SB 9/09

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Amtsermittlungspflicht -

    Ob es zur Aufklärung eines Sachverhalts in medizinischer Hinsicht im gerichtlichen Verfahren regelmäßig der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf und ob dabei sowohl im Hinblick auf das jeweilige medizinische Fachgebiet als auch im Hinblick auf die sozialmedizinischen Erfordernisse auf eine hinreichende Qualifikation und Erfahrung von Sachverständigen zu achten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - L 13 SB 49/11 - juris), kann hier dahinstehen.
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